Steuererklärung
Selbständig Tätige müssen jährlich Steuererklärungen einreichen. Wir
nehmen Ihnen diese Verpflichtung gerne ab und versuchen für Sie das
bestmögliche Ergebnis zu errreichen.
Die Erklärungen sind grundsätzlich spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Die Frist läuft somit regelmäßig am 31.5. des Folgejahres ab, die Fristen können verlängert werden.
Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Die Erklärungen sind grundsätzlich spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Die Frist läuft somit regelmäßig am 31.5. des Folgejahres ab, die Fristen können verlängert werden.
Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.






