Kapitalanlagen

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 1.1.2009 wird die Versteuerung von Kapitalanlagen wieder um ein Stück schwieriger.

Der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) unterliegen grundsätzlich Kapitalerträge und Veräußerungen von Kapitaleinlagen, die im Privatvermögen ge­­­halten werden.

Ausnahme besteht bei Dividendeneinkünften falls Gesellschafter zu mindestens 25 % beteiligt oder bei einer Beteiligung von mindestens 1 % für die Kapgesellschaft beruftstätig ist. In diesen Fällen kann auf Antrag die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren gewählt werden. Auf Antrag können diese Ein­künf­te in die Ein­kommen­steu­er­ver­anlagung einbezogen werden (sog. „Güns­tigerprüfung“).
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